Transportschäden von Lieferungen können grundsätzlich nur dann anerkannt werden,
wenn diese vom Kunden unverzüglich, spätestens 48 Stunden nach Erhalt der Ware schriftlich oder per E-Mail angezeigt werden.
Transportschäden von Lieferungen können grundsätzlich nur dann anerkannt werden,
wenn diese vom Kunden unverzüglich, spätestens 48 Stunden nach Erhalt der Ware schriftlich oder per E-Mail angezeigt werden.